Lichtdurchflutete, sehr grosszügige 5½ Zimmer Eigentumswohnung im schönen Port!
Eine wahre Traum-Wohnung: Modern, attraktiv, sonnig, hell und mit sagenhaften 171m² Wohn- und 28m² Balkonfläche!
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Für Sie halten wir uns auf dem Laufenden. Auch über wichtige Neuerungen im Bau- und Immobilienrecht, gültig ab Januar 2012: Elektronisches Grundbuch, Handwerkerpfandrecht, Nachbarschaftsrecht, Stockwerkeigentum.
1. Das Grundbuch wird modern!
Beurkundungen, Schuldbriefe und Dienstbarkeiten können künftig im elektronischen Register geführt werden. Eine willkommene Erleichterung. Denn verlegte Schuldbriefe und damit einhergehende Umtriebe fallen weg. Und ein umfassendes Boden-Informationssystem wird aufgebaut.
2. Erweitertes Handwerker-Pfandrecht
Handwerker – neu auch Firmen für Abbruch, Bauaushub oder Gerüstbau – haben jetzt 4 Monate Zeit Ansprüche als Grundpfandrecht einzutragen. Damit steigt die Gefahr Leistungen doppelt bezahlen zu müssen, sollten z.B. Generalunternehmer, Baumeister etc., ihnen zur Begleichung der Rechnungen von (Sub-)Unternehmern überwiesene Gelder nicht korrekt weitergeben.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Es gilt, dem Risiko über die richtigen Mittel vorzubeugen und sich abzusichern.
3. Nachbarschafts-Streit!
Neu wird „übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn“ genauer definiert. Erwähnt werden Luftverschmutzung, üble Gerüche, Lärm, Erschütterung, Strahlung sowie Entzug von Besonnung oder Tageslicht. Allerdings bleibt alles nach wie vor Auslegungssache und wird wohl kaum einfacher.
4. Stockwerkeigentum
Ein im STWE-Reglement festgehaltenes ausschliessliches Nutzungsrecht (an Dachterrasse, Gartenanlage oder Parkplatz) kann dem Besitzer nicht mehr ohne Einwilligung entzogen werden. Und neu können STWE-Eigentümer auf Aufhebung der Gemeinschaft klagen. Allerdings muss die Begründung des STWE mindestens 50 Jahre zurückliegen und die Liegenschaft in so schlechtem baulichem Zustand sein, dass diese nicht mehr ihrem Sinn und Zweck entsprechend genutzt werden kann.
Stockwerkeigentum gibt es erst seit 1965, somit kann frühestens ab 2015 von diesem Recht Gebrauch gemacht werden.
Auf die notwendige sachkundige Beratung sind wir vorbereitet!
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