Für Sie halten wir uns auf dem Laufenden. Auch über wichtige Neuerungen im Bau- und Immobilienrecht, gültig ab Januar 2012: Elektronisches Grundbuch, Handwerkerpfandrecht, Nachbarschaftsrecht, Stockwerkeigentum.
1. Das Grundbuch wird modern!
Beurkundungen, Schuldbriefe und Dienstbarkeiten können künftig im elektronischen Register geführt werden. Eine willkommene Erleichterung. Denn verlegte Schuldbriefe und damit einhergehende Umtriebe fallen weg. Und ein umfassendes Boden-Informationssystem wird aufgebaut.